Weitere Entscheidungen unten: BGH, 07.11.2018 | OLG Hamburg, 21.06.2018

Rechtsprechung
   BGH, 23.01.2018 - KVR 3/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,660
BGH, 23.01.2018 - KVR 3/17 (https://dejure.org/2018,660)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2018 - KVR 3/17 (https://dejure.org/2018,660)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2018 - KVR 3/17 (https://dejure.org/2018,660)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,660) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Hochzeitsrabatte

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Hochzeitsrabatte

    § 19 Abs 1 GWB 2013, § 19 Abs 2 Nr 5 GWB 2013, § 20 Abs 2 GWB 2013, § 20 Abs 3 S 2 GWB 2007
    Wettbewerbsbeschränkung. Aufforderung eines marktbeherrschenden Unternehmens an ein anderes Unternehmen zur Gewährung von Vorteilen ohne sachlich gerechtfertigten Grund; Fehlen einer sachlichen Rechtfertigung bei offensichtlichem Missverhältnis; Aufforderung an die ...

  • IWW

    § 32 Abs. 3 GWB, § ... 20 Abs. 3 GWB, § 19 Abs. 2 Nr. 5 GWB, §§ 19 Abs. 2 Nr. 5, 20 Abs. 2 GWB, § 20 Abs. 2 GWB, § 20 Abs. 3 Satz 1 GWB, § 19 Abs. 1, 2 Nr. 5 GWB, § 20 Abs. 3 Satz 2 GWB, § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, §19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, § 19 Abs. 2 Nr. 5, §19 Abs. 2 Nr. 5 GWB, § 21 Abs. 2 GWB, § 21 Abs. 1 GWB, § 26 Abs. 4 GWB, § 19 Abs. 1 GWB, § 20 Abs. 1 GWB, § 78 Satz 1 GWB

  • Wolters Kluwer

    Kartellrechtliche Prüfung einer Behinderung durch Konditionenmissbrauch durch EDEKA gegenüber Sektherstellern; Aufforderung zum "Bestwertabgleich" und zur "Anpassung der Zahlungsziele" durch ein marktbeherrschendes oder marktstarkes Unternehmen; Sachliche Rechtfertigung ...

  • Betriebs-Berater

    Aufforderung zur Vorteilsgewährung durch marktstarkes Unternehmen ohne sachlich gerechtfertigten Grund - Hochzeitsrabatte

  • rewis.io

    Wettbewerbsbeschränkung. Aufforderung eines marktbeherrschenden Unternehmens an ein anderes Unternehmen zur Gewährung von Vorteilen ohne sachlich gerechtfertigten Grund; Fehlen einer sachlichen Rechtfertigung bei offensichtlichem Missverhältnis; Aufforderung an die ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kartellrechtliche Prüfung einer Behinderung durch Konditionenmissbrauch durch EDEKA gegenüber Sektherstellern; Aufforderung zum "Bestwertabgleich" und zur "Anpassung der Zahlungsziele" durch ein marktbeherrschendes oder marktstarkes Unternehmen; Sachliche Rechtfertigung ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kartellrecht: Hochzeitsrabatte

  • datenbank.nwb.de

    Wettbewerbsbeschränkung. Aufforderung eines marktbeherrschenden Unternehmens an ein anderes Unternehmen zur Gewährung von Vorteilen ohne sachlich gerechtfertigten Grund; Fehlen einer sachlichen Rechtfertigung bei offensichtlichem Missverhältnis; Aufforderung an die ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Marktbeherrschendes oder marktstarkes Unternehmen darf von Lieferanten keine anteilige Beteiligung an Kosten für Modernisierung übernommener Filialen verlangen - Hochzeitsrabatte

  • zeit.de (Pressemeldung, 23.01.2018)

    Bundeskartellamt setzt sich teilweise gegen Edeka durch

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rechtsstreit mit Bundeskartellamt: Edeka deutliche Absage wegen Lieferbedinungen erteilt

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Aufforderung zur Vorteilsgewährung durch marktstarkes Unternehmen ohne sachlich gerechtfertigten Grund - Hochzeitsrabatte

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Edeka: Lieferantenrabatte

  • juve.de (Kurzinformation)

    Anzapfverbot: Kartellamt gewinnt gegen Edeka

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    IdR keine "Hochzeitsrabatte" nach Unternehmensfusion

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Keine "Hochzeitsrabatte" nach Unternehmensfusion

Besprechungen u.ä. (2)

  • noerr.com (Entscheidungsbesprechung)

    Einfordern von Hochzeitsrabatten durch Edeka war teilweise missbräuchlich

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verstoß gegen das Anzapfverbot durch ungerechtfertigte Rabattforderungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 2503
  • MDR 2018, 416
  • BB 2018, 321
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.09.2002 - KVR 8/01

    Zum Verlangen des Metro-Konzerns nach rückwirkender Konditionenanpassung nach

    Auszug aus BGH, 23.01.2018 - KVR 3/17
    Ob der Vorschrift in dieser ursprünglichen Fassung in besonderen Ausnahmefällen auch ein vertikaler Schutzzweck im Verhältnis zwischen Nachfrager und Anbieter beigemessen werden konnte, hat der Bundesgerichtshof offengelassen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2002 - KVR 8/01, BGHZ 152, 97, 112 - Konditionenanpassung).

    Dieses Verlangen geht damit weit über eine Anpassung von Konditionen nach der Übernahme eines Wettbewerbers hinaus, die auch im Rahmen laufender Verträge als Mengenrabatt oder aufgrund rationellerer Geschäftsabwicklung nach Wegfall eines Abnehmers gerechtfertigt sein kann (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2002 - KVR 8/01, BGHZ 152, 97, 113 f. - Konditionenanpassung).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es ohne weiteres als Ausdruck der Abhängigkeit eines Lieferanten von einem Normadressaten anzusehen, wenn dieser den Lieferanten ohne sachlich gerechtfertigten Grund zu einer rückwirkenden Konditionenanpassung veranlasst (BGH, Beschluss vom 24. September 2002 - KVR 8/01, BGHZ 152, 97, 112 f. - Konditionenanpassung).

  • BGH, 31.01.2012 - KZR 65/10

    Wettbewerbsbeschränkung durch marktbeherrschendes Unternehmen: Unbillige

    Auszug aus BGH, 23.01.2018 - KVR 3/17
    bb) Ausgangspunkt der Beurteilung ist danach bei vertriebsbezogenen Sachverhalten der aus der unternehmerischen Handlungsfreiheit abzuleitende Grundsatz, dass das Behinderungsverbot des § 19 Abs. 2 Nr. 5 GWB den Normadressaten grundsätzlich nicht daran hindert, seine geschäftliche Tätigkeit und sein Absatzsystem nach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie er dies für wirtschaftlich sinnvoll und richtig erachtet (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 2012 - KZR 65/10, WuW/E DE-R 3549 Rn. 29 - Werbeanzeigen, zu § 20 Abs. 1 GWB aF, st. Rspr.).
  • BGH, 14.03.2000 - KZR 15/98

    Zahnersatz aus Manila

    Auszug aus BGH, 23.01.2018 - KVR 3/17
    Das steht im Einklang mit dem Begriff des Aufforderns in § 21 Abs. 1 GWB, das jeden Versuch umfasst, ein anderes Unternehmen in bestimmter Weise zu beeinflussen, wobei sich diese Einflussnahme im Fall des § 21 Abs. 1 GWB darauf bezieht, Lieferbeziehungen zu bestimmten Unternehmen nicht einzugehen oder zu beenden (BGH, Urteil vom 14. März 2000 - KZR 15/98, WuW/E DE-R 487, 490 - Zahnersatz aus Manila).
  • BGH, 06.11.1984 - KVR 13/83

    Begriff des Mißbrauchs

    Auszug aus BGH, 23.01.2018 - KVR 3/17
    Diese Feststellungen des Beschwerdegerichts stehen im Einklang mit dem Erfahrungssatz, dass ein Kaufmann die Vorteilhaftigkeit oder Rentabilität eines Geschäfts auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller von ihm zu erbringenden Leistungen und von seinem Geschäftspartner gewährten Gegenleistungen beurteilen wird (zur gebotenen Gesamtbetrachtung des Leistungsbündels vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 1984 - KVR 13/83, WuW/E BGH 2103, 2105 - Favorit).
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2019 - Kart 1/19

    Facebook: Anordnungen des Bundeskartellamts möglicherweise rechtswidrig und

    Da diese Interessenabwägung nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des GWB vorzunehmen ist (vgl. etwa BGH, Beschluss v. 23. Januar 2018 - KVR 3/17 , NZKart 2018, 136 = WuW 2018, 209 Rz. 92 - Hochzeitsrabatte ; Urteil v. 7. Juni 2016 - KZR 6/15 , BGHZ 210, 292 = NZKart 2016, 328 = WuW 2016, 364 Rz. 47 - Pechstein/International Skating Union ; Urteil v. 24. Oktober 2011 - KZR 7/10 , WuW/E DE-R 3446 Rz. 37 - Grossistenkündigung ), muss der Missbrauch von Marktmacht im gesamten Anwendungsbereich von § 19 GWB eine wettbewerbsschädliche Verhaltensweise des Marktbeherrschers vor-aussetzen und kann zur Tatbestandsverwirklichung ein einfachgesetzlicher Rechtsverstoß als solcher nicht ausreichen.

    (3) Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Sachen VBL-Gegenwert (BGH, Urteil v. 6. November 2013 - KZR 58/11 , BGHZ 199, 1 = NZKart 2014, 31 = WuW/E DE-R 4037 Rz. 65 - VBL-Gegenwert I ; Urteil v. 24. Januar 2017 - KZR 47/14 , NZKart 2017, 242 = WuW 2017, 283 Rz. 35 - VBL-Gegenwert II ) und Hochzeitsrabatte (BGH, Beschluss v. 23. Januar 2018 - KVR 3/17 , NZKart 2018, 136 = WuW 2018, 209 Rzn. 83-86 - Hochzeitsrabatte ) führen zu keiner anderen Beurteilung.

    (3.2) Der Beschluss des Bundesgerichtshofs Hochzeitsrabatte (BGH, Beschluss v. 23. Januar 2018 - KVR 3/17 , NZKart 2018, 136 = WuW 2018, 209 Rzn. 83-86 - Hochzeitsrabatte ) rechtfertigt gleichfalls nicht die Annahme, dass beim Ausbeutungs-missbrauch eine Kausalität bzw. eine Verhaltenskausalität zur marktbeherrschenden Stellung entbehrlich ist.

  • OLG Düsseldorf, 05.02.2020 - U (Kart) 4/19

    Zulieferer gegen Automobilhersteller

    Bereits deshalb fehlt es an einem Verstoß gegen das sogenannte Anzapfverbot aus §§ 19 Abs. 2 Nr. 5, 20 Abs. 2 GWB, Art. 102 AEUV durch die Übertragungsvereinbarung, dessen Feststellung im Übrigen im Hinblick auf das Verhältnis der Know-how-Übertragung zu der im Gegenzug erfolgten Beauftragung der Klägerin auch eine umfassende Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erfordern würde (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.2018, KVR 3/17 - Hochzeitsrabatte , Rn. 17 bei juris; Markert in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Auflage 2014, § 19 GWB Rn. 377; Loewenheim in Loewenheim/Meessen/ Riesenkampff/Kersting/Meyer-Lindemann, Kartellrecht, 3. Auflage 2016, § 19 GWB Rn. 107).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 11 U 98/18

    Kartellschadensersatzansprüche als Folge eines Informationsaustauschs auf

    v. 23.01.2018 - KVR 3/17 - um ein unzulässiges Anzapfen handele.
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - U (Kart) 7/16

    Kabelschachtstreit: Telekom erzielt Erfolg

    Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof jüngst erneut bestätigt (Beschluss vom 23.01.2018, KVR 3/17 - Hochzeitsrabatte, Rn. 18 ff. bei juris) und betont, dass für die Beurteilung der Leistungsgerechtigkeit einer Forderung eine Gesamtbetrachtung der vom Normadressaten dem Lieferanten angebotenen Konditionen maßgeblich ist.

    Dies gilt schon deshalb, weil es nach der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 23.01.2018, KVR 3/17 - Hochzeitsrabatte, Rn. 18 ff. bei juris; Beschluss vom 06.11.1984, KVR 13/83 - Favorit, Rn. 27 ff. bei juris) nicht Aufgabe des Gerichts ist, seine Auffassung über den angemessenen Preis einer Leistung an die Stelle der in einem Wettbewerbsprozess gewonnenen Einschätzung der Vertragsparteien zu setzen, und weil für die Frage der sachlichen Rechtfertigung eines Preishöhenmissbrauchs eine Gesamtbetrachtung des Gesamtkonditionenpakets erforderlich ist, die hier dazu führt, dass das Festhalten an den kartellrechtlich unbedenklich vereinbarten Nutzungsentgelten schon deshalb gerechtfertigt ist, weil diese den Kaufpreis für das Breitbandkabelgeschäft maßgeblich mitbestimmt haben, daher nicht verändert werden können, ohne dass dem gesamten Vertragspaket der Boden entzogen würde.

  • OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 11 U 95/13

    Missbrauch marktbeherrschender Stellung

    Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof jüngst erneut bestätigt (Beschluss vom 23.01.2018, KVR 3/17 - Hochzeitsrabatte, Rn. 18 ff. bei juris) und betont, dass für die Beurteilung der Leistungsgerechtigkeit einer Forderung eine Gesamtbetrachtung der vom Normadressaten dem Lieferanten angebotenen Konditionen maßgeblich ist.
  • LG Dortmund, 27.02.2019 - 8 O 19/18
    Dies ist durch den BGH selber in seiner Entscheidung "Hochzeitsrabatte" (Urt. v. 23.01.18, KVR 3/17 = NZKart 2018, 136, Rn. 46 ff.) noch mit dem Bild einer Asymmetrie der wechselseitigen Abhängigkeiten zwischen Unternehmen näher verdeutlicht worden.
  • LG Dortmund, 25.02.2019 - 8 O 16/16
    Im Gegenteil hat etwa der Bundesgerichtshof in seiner "Hochzeitsrabatte"-Entscheidung auf die im dortigen Fall gegebene deutliche Asymmetrie der wechselseitigen Abhängigkeiten abgestellt (vgl. BGH, KVR 3/17, Rn. 47 - juris).
  • VG Köln, 08.04.2019 - 1 K 408/16
    So aber jedenfalls für die Regelbeispiele des § 19 Abs. 2 GWB und Betroffenheit von nur einem Markt: BGH, Urteil vom 23. Januar 2018 - KVR 3/17 -, juris Rn. 16 ff.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 07.11.2018 - IX ZA 16/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,38788
BGH, 07.11.2018 - IX ZA 16/17 (https://dejure.org/2018,38788)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2018 - IX ZA 16/17 (https://dejure.org/2018,38788)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2018 - IX ZA 16/17 (https://dejure.org/2018,38788)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,38788) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen der früheren Mitwirkung an einer juristischen Festschrift zum Lob des beklagten Insolvenzverwalters in einem Verfahren wegen Verletzung insolvenzrechtlicher Pflichten

  • Anwaltsblatt

    § 42 ZPO
    Lobeshymne in Festschrift führt zur Besorgnis der Befangenheit

  • rewis.io

    Besorgnis der Befangenheit: Mitwirkung des abgelehnten Richters an einer juristischen Festschrift zu Ehren des Beklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 42 Abs. 2
    Voraussetzungen für die Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen der früheren Mitwirkung an einer juristischen Festschrift zum Lob des beklagten Insolvenzverwalters in einem Verfahren wegen Verletzung insolvenzrechtlicher Pflichten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Herausgeberschaft schadet!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Richter als Autor in einer Festschrift

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Richter als Autor - oder: die Festschrift als Befangenheitsgrund

  • lto.de (Pressebericht, 27.11.2018)

    Richter nach Festschriftbeitrag befangen: Wer den Beklagten ehrt

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 42 ZPO
    Lobeshymne in Festschrift führt zur Besorgnis der Befangenheit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Die Festschrift - Zur Befangenheit von Richtern in Zivilverfahren

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Besorgnis der Befangenheit wegen Mitwirkung an einer Festschrift

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 42 ZPO
    Lobeshymne in Festschrift führt zur Besorgnis der Befangenheit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 308
  • ZIP 2018, 2503
  • MDR 2019, 211
  • MDR 2019, 50
  • NZI 2018, 998
  • FamRZ 2019, 224
  • WM 2018, 2289
  • AnwBl 2019, 110
  • AnwBl Online 2019, 143
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.11.2017 - IX ZR 260/15

    Insolvenzverfahrenseröffnung: Aufhebung von Beschlüssen der Gläubiger einer

    Auszug aus BGH, 07.11.2018 - IX ZA 16/17
    Ebenso wenig sind die Richter Grupp, Dr. Schoppmeyer und Meyberg aufgrund ihrer Mitwirkung am früheren Verfahren IX ZR 260/15, an dem die Kläger nicht beteiligt waren, aus Sicht der verständigen Partei darin beeinträchtigt, dem Sachverhalt des hier vorliegenden Rechtsstreits unbefangen gegenüberzutreten.
  • BGH, 02.11.2016 - AnwZ (Brfg) 61/15

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Ablehnung eines anwaltlichen

    Auszug aus BGH, 07.11.2018 - IX ZA 16/17
    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH Beschluss vom 2. November 2016 - AnwZ (Brfg) 61/15 - NJW-RR 2017, 187 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 10.06.2013 - AnwZ (Brfg) 24/12

    Richterablehnung: Fachvortrag vor der Rechtsanwaltskammerversammlung als

    Auszug aus BGH, 07.11.2018 - IX ZA 16/17
    Allgemeine berufliche Kontakte des Richters zu einer Partei ohne besondere Nähe oder Intensität genügen dafür nicht (BGH Beschluss vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12 - NJW-RR 2013, 1211 Rn. 8).
  • BGH, 02.11.2016 - AnwZ (B) 2/16

    Unzulässige Berufung gegen das den Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen

    Auszug aus BGH, 07.11.2018 - IX ZA 16/17
    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH Beschluss vom 2. November 2016 - AnwZ (Brfg) 61/15 - NJW-RR 2017, 187 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 31.01.2005 - II ZR 304/03

    Besorgnis der Befangenheit wegen Mitarbeit an einem Kommentar

    Auszug aus BGH, 07.11.2018 - IX ZA 16/17
    Eine Mitautorenschaft als solche begründet weder enge berufliche noch nahe persönliche Kontakte zwischen den Mitautoren und -herausgebern (vgl. BGH Beschluss vom 31. Januar 2005 - II ZR 304/03 - BGHReport 2005, 1350).
  • BGH, 06.07.2021 - II ZR 97/21

    Selbstablehnung von Richtern am BGH: Besorgnis der Befangenheit wegen Mitwirkung

    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht einer Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10, vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6, vom 7. November 2018 - IX ZA 16/17, WM 2018, 2289 Rn. 1 und vom 19. November 2020 - V ZB 59/20, NJW-RR 2021, 187 Rn. 7).

    Überdies ist Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits nicht ein auf den Vorwurf einer Pflichtverletzung bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit gestützter Schadensersatzanspruch gegen den durch die Festschrift Geehrten (zu einem solchen Fall BGH, Beschluss vom 7. November 2018 - IX ZA 16/17, NJW 2019, 308 Rn. 4 f.), sondern die (Un-)Wirksamkeit verschiedener von allen Beklagten als Gesellschaftern gemeinsam getroffener Beschlüsse.

  • BGH, 10.12.2019 - II ZB 14/19

    Befangenheit eines Richters wegen seiner Beteiligung an der

    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. November 2018 - IX ZA 16/17, ZIP 2018, 2503 Rn. 1 mwN).
  • BGH, 28.07.2020 - VI ZB 94/19

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit bei Entscheidung über einen

    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, MDR 2020, 303 Rn. 9; vom 7. November 2018 - IX ZA 16/17, ZIP 2018, 2503 Rn. 1 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 21.06.2018 - 3 U 151/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,28931
OLG Hamburg, 21.06.2018 - 3 U 151/17 (https://dejure.org/2018,28931)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.06.2018 - 3 U 151/17 (https://dejure.org/2018,28931)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. Juni 2018 - 3 U 151/17 (https://dejure.org/2018,28931)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,28931) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 9 Abs 2 Buchst a EUV 2015/2424, Art 9 Abs 3 EUV 2015/2424, Art 15 Abs 1 EUV 2015/2424, Art 15 Abs 2 EUV 2015/2424, Art 25 Abs 3 S 1 EUV 2015/2424
    Verletzung einer Unionsmarke: Vertrieb eines luxuriösen Kosmetikprodukts auf Onlineplattform

  • damm-legal.de

    Markenverletzung durch Vertrieb eines Luxusprodukts auf Onlineplattform

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Markenverletzung durch Vertrieb eines Luxusprodukts auf Onlineplattform

Sonstiges

  • noerr.com (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Vertrieb von Graumarktware gestoppt - Luxuskosmetikhersteller Kanebo erzielt Grundsatzurteil

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 2503
  • MMR 2019, 703
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2018 - 20 U 113/17

    Voraussetzungen der Erschöpfung gem. Art. 15 UMV

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2018 - 3 U 151/17
    Die anzuwendenden Grundsätze für die Feststellung eines berechtigten Grundes werden in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 6. März 2018 (Az. I-20 U 113/17, Anlage ASt 37), die ebenfalls den streitgegenständlichen Internetauftritt www.real.de betraf, ausführlich herausgearbeitet.

    Nach der jüngsten Rechtsprechung des EuGH birgt gerade der Online-Verkauf von Luxuswaren über nicht zum selektiven Vertriebssystem dieser Waren gehörende Plattformen, in dessen Rahmen der Anbieter nicht die Möglichkeit hat, die Bedingungen, unter denen seine Waren verkauft werden, zu überprüfen, die Gefahr einer Verschlechterung der Präsentation dieser Waren im Internet, die ihr Luxusimage und somit ihr Wesen beeinträchtigen kann (EuGH, GRUR 2018, 211 - Coty Germany; OLG Düsseldorf, Az. I-20 U 113/17, Anlage ASt 37, Seite 16f).

    Darüber hinaus wurde der Onlineshop von Douglas, wie das OLG Düsseldorf zutreffend ausführt (vgl. OLG Düssseldorf, Az. I-20 U 113/17, Anlage ASt 37, Seite 16f), in deutlich dezenteren Farben gestaltet.

  • EuGH, 06.12.2017 - C-230/16

    Ein Anbieter von Luxuswaren kann seinen autorisierten Händlern verbieten, die

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2018 - 3 U 151/17
    Erst mit dem Urteil des EuGH vom 6. Dezember 2017, C-230/16 - Coty sei geklärt, dass den Depositären ein Onlinevertrieb auf einer Drittmarktplattform untersagt werden könne.Die Produktfotos bei www.real.de seien teilweise auch unprofessionell.

    Nach der jüngsten Rechtsprechung des EuGH birgt gerade der Online-Verkauf von Luxuswaren über nicht zum selektiven Vertriebssystem dieser Waren gehörende Plattformen, in dessen Rahmen der Anbieter nicht die Möglichkeit hat, die Bedingungen, unter denen seine Waren verkauft werden, zu überprüfen, die Gefahr einer Verschlechterung der Präsentation dieser Waren im Internet, die ihr Luxusimage und somit ihr Wesen beeinträchtigen kann (EuGH, GRUR 2018, 211 - Coty Germany; OLG Düsseldorf, Az. I-20 U 113/17, Anlage ASt 37, Seite 16f).

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2018 - 3 U 151/17
    Die Gehilfenhaftung setzt neben einer objektiven Beihilfehandlung zumindest einen bedingten Vorsatz in Bezug auf die Haupttat voraus, der das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit einschließen muss (vgl. BGH, GRUR 2011, 152. Rn. 30 - Kinderhochstühle).
  • EuGH, 04.11.1997 - C-337/95

    Parfums Christian Dior

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2018 - 3 U 151/17
    Danach hält der EuGH das Vorliegen eines berechtigten Grundes grundsätzlich dann für möglich, wenn die Verwendung der Marke geeignet ist, deren Ruf zu schädigen (vgl. EuGH, GRUR Int. 1998, 140, Rn. 43 - Dior/Evora; Thiering in: Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Auflage 2018, § 24 Rn. 164; Eisenführ/Eberhardt in: Eisenführ/Schennen, UMV, 5 Auflage 2017, Art. 13 Rn. 33).
  • LG Hamburg, 21.06.2017 - 315 O 95/17
    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2018 - 3 U 151/17
    Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 21. Juni 2017, Az. 315 O 95/17, wird - soweit sie nach der teilweisen Rücknahme des Verfügungsantrags im Termin am 7. Juni 2018 noch anhängig ist - zurückgewiesen.
  • OLG München, 08.11.2018 - 29 U 3700/17

    Vertrieb von Hautpflegeprodukten aus dem Hochpreissegment in einem

    (3) Soweit die obergerichtliche Rechtsprechung in jüngerer Zeit (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2018, 335 - Japanischer Kosmetikhersteller; OLG Hamburg, BeckRS 2018, 22030) in den dort entschiedenen Fällen § 24 Abs. 2 MarkenG für anwendbar gehalten hat, führt auch dies im vorliegenden Fall nicht zu einem anderen Ergebnis.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht